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Sena Cöner 

Von Der IHK Bodensee-Oberschwaben Öffentlich Bestellter und Vereidigter Sachverständiger für Orientteppiche

Gutachten


Seit 1996 bin ich, Sena Cöner, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Bodensee-Oberschwaben für Orientteppiche.

 

Was sind öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?


Hierbei handelt es sich um Personen, welche von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden. Es werden nur besonders zuverlässige und sachkundige Personen bestellt und von den Gerichten bevorzugt ausgewählt. Nur Ihnen ist es gestattet, den rechtlich geschützten Rundstempel zu benutzen.

 


Ich erstelle Sachverständigengutachten für:

 

  • Privatpersonen                                                                                                        
    Hausratversicherung, Feststellung der Preiswürdigkeit beim Kauf, Nachlässe, Erbauseinandersetzungen (gerichtlicher und außergerichtlicher Art), Ehescheidungen, Einbruchdiebstahl, Wasser- und Brandschäden           
                                                                           

  • Polizeibehörden                                                                                                                            
    Kriminelle Handlungen mit Teppichen wie beispielsweise Diebstahl, Betrug etc.    
                                              

  • Gerichte und Anwaltskanzleien
    Bei Streitigkeiten, Betrug, Verdacht auf unvorteilhaften Kauf, Erbschaftsauseinandersetzungen oder Ehescheidungen

 

  • Gerichtsvollzieher
    Zur Wertermittlung bei gepfändeten Teppichen

 

  • Notare
    Für Eheverträge, Hinterlegung diverser Dokumente (z.B. Vermögensaufstellungen)

 

  • Industrie- und Handelskammern
    Erstellung von Gutachten und Beratung der Kammern bei Sonderveranstaltungen (Aus- und Räumungsverkäufen), Versteigerungen und sogenannten Wanderlagern. Aufdeckung von unseriösen Aktionen und unlauterem Wettbewerb im Handel

 

  • Fachhandel
    Versteigerungen anlässlich von Räumungsverkäufen, Einbruchdiebstählen, Wasser- und Brandschäden

 

  • Versicherungen
    Hausratversicherungen zur Feststellung des Neuwerts oder des Wiederbeschaffungswerts unter Berücksichtigung des Erhaltungszustandes
    Haftpflicht- und Hausratsversicherungen (Feststellung des Zeitwerts)
    Schäden beim Einzelhändler (Feststellung des Wiederbeschaffungswerts)
    Schäden beim Importeur (Transportschäden, Feststellung des, Wiederbeschaffungspreises)
    Schadensfälle(z. B. Brand, Wasserschäden, durch Haustiere und Ungeziefer verursachtSchäden)Unsachgemäße Restaurierungen

 

  • Kreditinstitute
    Wertfeststellung sicherheitsübereigneter Teppiche für Beleihungen. Gutachten für Versteigerungen sowie Veräußerungen sicherungsübereigneter Ware

 

  • Zollbehörden
    Feststellung des Zollwerts

 

  • Finanzbehörden
    Bewertung von Teppichpfändungen durch das Finanzamt aufgrund von Steuerschulden

 

Falls Sie ein Gutachten benötigen oder mehr hierzu wissen möchten, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.

Tel.: 07553/829299

E-Mail: coener@coener.de

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